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Beitragsverzeichnis Nr. 13 – 10. März 2022 (ersetzt das Verzeichnis Nr. 12 vom April 2015)

 

1. Vorbemerkung

 

Der Mitgliedsbeitrag wird von der ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung, mit 2/3 Mehrheit festgelegt. Der jeweils gültige Beitrag ist aus dem Beitragsverzeichnis zu ersehen, das jedem Mitglied nach Änderung mitgeteilt wird.

 

2. Aktive Mitglieder                                                                           

 

Familienbeitrag (incl. Lebensgemeinschaften)  305 €/Jahr

​Einzelperson mit Kind                                        255 €/Jahr

Einzelperson ab 18 Jahren                                200 €/Jahr

Studenten und Auszubildende                           105 €/Jahr

Kinder bis 14 Jahre                                              60 €/Jahr

Kinder von 14-18 Jahren                                      90 €/Jahr

3. Passive Mitglieder

Beitrag 40 €/Jahr

Passive Mitglieder können die Plätze nach Absprache mit dem Vorstand als Gastspieler benutzen.

 

4. Umwandlung aktive in passive Mitgliedschaft

 

Ein aktives Mitglied kann unter folgenden Bedingungen passiv werden:

  • Die aktive Mitgliedschaft kann nur zum 31.12. jedes Jahres gekündigt werden und in passiv umgewandelt werden..

  • Die passive Mitgliedschaft beträgt mindestens ein Jahr. Bei früher gewünschter Rückwandlung ist  

      der volle Betrag für das laufende Jahr der Passivität nachzuzahlen.

 

5. Umwandlung passiver in aktive Mitglieder

 

Ein passives Mitglied kann unter folgender Bedingung aktiv werden: Ab sofort ist der Beitrag

entsprechend dem gültigen Beitragsverzeichnis zu entrichten.

 

6. Sonderbeiträge

 

  1. Sonderbeiträge können als Umlage nur auf Beschluss der Mitgliederversammlung erhoben werden, und zwar für Zwecke, die der Erfüllung der gemeinnützigen aufgaben dienen.

  2. Alle aktiven Mitglieder haben mit Erreichen des 18. Lebensjahres jährlich 8 Arbeitsstunden zu erbringen. Diese sollten vorzugsweise an den durch den Vorstand anberaumten Arbeitseinsätzen abgeleistet werden. Für jede nicht abgeleistete Arbeitsstunde ist ein Sonderbeitrag in Höhe von 10 € zu entrichten.

  3. Jugendliche vom 16. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres haben jährlich 4 Arbeitsstunden zu leisten. Für jede nicht abgeleistete Arbeitsstunde ist ein Sonderbeitrag in Höhe von 10 € zu entrichten.

  4. Gemäß Beschluss der 42. Ordentlichen Mitgliederversammlung am 13.02.2014 wird eine zweckgebundene Platzgebühr zur Instandsetzung und Instandhaltung der Plätze jährlich von allen aktiven Mitgliedern erhoben. Der Vorstand entscheidet zu Anfang des Jahres über die Notwendigkeit dieser Erhebung.

       Betrag: Einzelmitglieder, Kinder, Jugendliche                                       30 €/Jahr

                    Familien                                                                                    60 €/jahr

 

7. Zahlung

 

Der Jahresbeitrag wird im Lastschriftverfahren mit Bankeinzugsermächtigung in 4 gleichen Raten jeweils zu Beginn eines Quartals eingezogen.

Ein Beitrag von 80/40 € wird zum 1.05. für den Arbeitseinsatz abgebucht. Nach Ableistung desselben wird der (Rest-)Betrag rückerstattet.

 

8.Gastspieler

 

Gäste von Clubmitgliedern und Gastspieler zahlen pro angefangene Stunde  9,50 €   

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