Beitragsverzeichnis Nr. 13 – 10. März 2022 (ersetzt das Verzeichnis Nr. 12 vom April 2015)
1. Vorbemerkung
Der Mitgliedsbeitrag wird von der ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung, mit 2/3 Mehrheit festgelegt. Der jeweils gültige Beitrag ist aus dem Beitragsverzeichnis zu ersehen, das jedem Mitglied nach Änderung mitgeteilt wird.
2. Aktive Mitglieder
Familienbeitrag (incl. Lebensgemeinschaften) 305 €/Jahr
Einzelperson mit Kind 255 €/Jahr
Einzelperson ab 18 Jahren 200 €/Jahr
Studenten und Auszubildende 105 €/Jahr
Kinder bis 14 Jahre 60 €/Jahr
Kinder von 14-18 Jahren 90 €/Jahr
3. Passive Mitglieder
Beitrag 40 €/Jahr
Passive Mitglieder können die Plätze nach Absprache mit dem Vorstand als Gastspieler benutzen.
4. Umwandlung aktive in passive Mitgliedschaft
Ein aktives Mitglied kann unter folgenden Bedingungen passiv werden:
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Die aktive Mitgliedschaft kann nur zum 31.12. jedes Jahres gekündigt werden und in passiv umgewandelt werden..
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Die passive Mitgliedschaft beträgt mindestens ein Jahr. Bei früher gewünschter Rückwandlung ist
der volle Betrag für das laufende Jahr der Passivität nachzuzahlen.
5. Umwandlung passiver in aktive Mitglieder
Ein passives Mitglied kann unter folgender Bedingung aktiv werden: Ab sofort ist der Beitrag
entsprechend dem gültigen Beitragsverzeichnis zu entrichten.
6. Sonderbeiträge
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Sonderbeiträge können als Umlage nur auf Beschluss der Mitgliederversammlung erhoben werden, und zwar für Zwecke, die der Erfüllung der gemeinnützigen aufgaben dienen.
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Alle aktiven Mitglieder haben mit Erreichen des 18. Lebensjahres jährlich 8 Arbeitsstunden zu erbringen. Diese sollten vorzugsweise an den durch den Vorstand anberaumten Arbeitseinsätzen abgeleistet werden. Für jede nicht abgeleistete Arbeitsstunde ist ein Sonderbeitrag in Höhe von 10 € zu entrichten.
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Jugendliche vom 16. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres haben jährlich 4 Arbeitsstunden zu leisten. Für jede nicht abgeleistete Arbeitsstunde ist ein Sonderbeitrag in Höhe von 10 € zu entrichten.
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Gemäß Beschluss der 42. Ordentlichen Mitgliederversammlung am 13.02.2014 wird eine zweckgebundene Platzgebühr zur Instandsetzung und Instandhaltung der Plätze jährlich von allen aktiven Mitgliedern erhoben. Der Vorstand entscheidet zu Anfang des Jahres über die Notwendigkeit dieser Erhebung.
Betrag: Einzelmitglieder, Kinder, Jugendliche 30 €/Jahr
Familien 60 €/jahr
7. Zahlung
Der Jahresbeitrag wird im Lastschriftverfahren mit Bankeinzugsermächtigung in 4 gleichen Raten jeweils zu Beginn eines Quartals eingezogen.
Ein Beitrag von 80/40 € wird zum 1.05. für den Arbeitseinsatz abgebucht. Nach Ableistung desselben wird der (Rest-)Betrag rückerstattet.
8.Gastspieler
Gäste von Clubmitgliedern und Gastspieler zahlen pro angefangene Stunde 9,50 €